Das Land Sachsen fördert seit Herbst 2007 mit EU Mittel Weiterbildung. Es werden 80% der Gebühren für Vorbereitungskurse finanziert. Gefördert werden jedoch nur kleine und mittlere Unternehmen (keine Privatpersonen) mit maximal 500 Mitarbeitern und mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. D.h. Ihre Kanzlei bzw. Ihr Arbeitgeber müssen die Förderung beantragen und den Kurs zunächst zahlen.
Wichtig: Sie dürfen sich erst nach Zusage der Förderung zum Vorbereitungskurs anmelden. Zudem sollten Sie den Antrag mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn stellen (besser noch früher), da die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern kann.
Informationen und Antragstellung: Die Förderung muss bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden. Informationen (eine Menge pdf´s inkl. aller notwendigen Antragsformulare) finden Sie auf der Internetseite der SAB:
Lassen Sie sich aber von der SAB beraten (Kontaktdaten), die ganze Sache ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie aber bitte auf jeden Fall auch mit uns, bevor Sie die Förderung beantragen (030-2618932).
