Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in KMU (maximal 250 Mitarbeiter) und von Betriebsinhabern und -inhaberinnen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Weiterbildung muss sich auf


Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 EUR pro Stunde und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer.
Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen. Der Beitrag des Unternehmens besteht aus den Freistellungs kosten (Weiterzahlung des Lohns bzw. Gehalts für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung, für die eine Freistellung erfolgt) und aus der Zahlung eines Direktbeitrags von mindestens 10 % der Weiterbildungskosten. Alternativ besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, auf den Nachweis der Freistellungskosten zu verzichten und die Kofinanzierung ausschließlich über einen Direktbeitrag zu leisten.

Das einzelne Unternehmen stellt den Antrag für eine ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme direkt bei der in seiner Region zuständigen Regionalen Anlaufstelle (RAS). Die Anlaufstelle berät bei der Auswahl der geeigneten Weiterbildung und erläutert die Modalitäten der Förderung und der Antragstellung.
