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Förderung in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert seit 1.1.2009 mit EU Mittel Weiterbildung.

Wer wird gefördert? Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, wenn sie eigene Beschäftigte, einschließlich des Unternehmers als Person, mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt qualifizieren.

Es werden 70% der Gebühren für Vorbereitungskurse für kleine und mittlere Unternehmen und noch 50% der Gebühren für größere Unternehmen finanziert. Gefördert werden jedoch nur kleine und mittlere Unternehmen (keine Privatpersonen) mit maximal 500 Mitarbeitern und mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. D.h. Ihre Kanzlei bzw. Ihr Arbeitgeber müssen die Förderung beantragen und den Kurs zunächst zahlen.

Wie ist das Antragsverfahren? Anträge sind formgebunden an die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 49 a, 39112 Magdeburg mindestens acht Wochen vor Projektbeginn zu stellen. Wir weisen darauf hin, dass  eine Verwaltungskostenpauschale erhoben werden kann und empfehlen, im Vorfeld der Beantragung eine Beratung durch unser Förderberatungszentrum in Anspruch zu nehmen.  Ansprechpartner: Berater des FörderBeratungsZentrums Kostenfreie Hotline: 0800/56 007 57  E-Mail: beratung@ib-lsa.de.

Weitere Infos:

Wichtig: Sie dürfen sich erst nach Zusage der Förderung zum Vorbereitungskurs anmelden. Zudem sollten Sie den Antrag mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn stellen (besser noch früher).