Steuerlehrgänge Dr. Bannas
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Möglichkeiten der Förderung im Rahmen der Vorbereitung der Steuerberaterprüfung

 


Prämiengutschein (bundesweit)

Der Prämiengutschein wurde verlängert, jedoch mit veränderten Bedingungen.

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € (neu) können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen* derzeit 20.000 € (neu) oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Es ist maximal ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich.

Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Größe Ihres Arbeitgebers, Sie dürfen jedoch für die Bildungsmaßnahme nicht schon eine anderweitige Förderung (z.B. NRW Bildungsscheck) erhalten haben.

Sie erhalten den Prämiengutschein bei einem Beratungsgespräch in einer der vielen Beratungsstellen. Wo diese sind und was Sie zum Beratungsgespräch benötigen, erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

* Nachweis durch letzten Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen

 


Hessen

Qualifizierungsschecks fördern Weiterbildung

Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein. Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de

 


Niedersachsen

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in KMU (maximal 250 Mitarbeiter) und von Betriebsinhabern und -inhaberinnen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Weiterbildung muss sich auf

  • die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder
  • die Vermittlung von methodischen Kenntnissen oder
  • die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen.

 

Punkt 1 trifft auf die Steuerberaterausbildung zu.

Eine Förderung erhalten Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kommission sind. Die Zahl der Beschäftigten ist dabei ein wichtiges Kriterium: KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; Kleinunternehmen haben – außer der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber – weniger als 50 Beschäftigte.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 EUR pro Stunde und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer.

Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen. Der Beitrag des Unternehmens besteht aus den Freistellungs kosten (Weiterzahlung des Lohns bzw. Gehalts für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung, für die eine Freistellung erfolgt) und aus der Zahlung eines Direktbeitrags von mindestens 10 % der Weiterbildungskosten. Alternativ besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, auf den Nachweis der Freistellungskosten zu verzichten und die Kofinanzierung ausschließlich über einen Direktbeitrag zu leisten.

Das einzelne Unternehmen stellt den Antrag für eine ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme direkt bei der in seiner Region zuständigen Regionalen Anlaufstelle (RAS). Die Anlaufstelle berät bei der Auswahl der geeigneten Weiterbildung und erläutert die Modalitäten der Förderung und der Antragstellung.

-> Download Flyer mit den regionalen Anlaufstellen

-> Download Antragsformular

-> Zur Infoseite des Landes Niedersachsen

 


NRW

Bildungsscheck NRW

Gefördert werden:

  • Einzelne Personen (Individueller Zugang) oder kleine und mittlere Unternehmen (Betrieblicher Zugang); in beiden Fällen werden nur Unternehmen bzw. Mitarbeiter von Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten gefördert
  • Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu gehört auch die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen

 

 Nicht gefördert werden:

  • Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen (das ist ja bei der Steuerberaterausbildung nun wirklich nicht der Fall).
  • Kurse, für die Bafög oder Meister-Bafög beantragt werden kann
  • Einzelne Personen (Individueller Zugang), die in diesem Jahr oder im vorangegangenen Jahr an einer betrieblich veranlassten beruflichen Weiterbildung außer im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens teilgenommen haben.
  • Unser gesamtes Kursangebot in NRW und auch der Klausurenfernkurs. Dabei übernimmt das Land 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
  • Seit Oktober 2008 wird maximal nur noch ein Bildungsschecks pro Jahr ausgegeben, für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung sogar insgesamt nur noch ein Bildungsscheck für die gesamte Vorbereitungszeit.

 

Beratung und Ausstellung des Bildungsschecks
Vor der Anmeldung zum Kurs muss man zu einer zugelassenen, zur Neutralität verpflichteten Weiterbildungs­beratungsstellen gehen. Hierzu sollte man unsere Kursbroschüre und ein Anmeldeformular mitnehmen. Im Rahmen der Beratung werden die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Vergünstigung überprüft. Danach lassen Sie den konkreten Kurs den Sie bei uns besuchen möchten ein sowie uns als Weiterbildungsanbieter auf dem Bildungsschecks eintragen.

Hinweis: Sollte der Berater weitere Informationen zu unserer Qualifikation benötigen, weisen Sie ihn bitte auf die Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hin. Diese ist nach einer internen Leitlinie des Landes NRW ausreichend, um die Qualifikation eines Weiterbildungsanbieter positiv zu beurteilen.

Einreichung des Bildungsschecks
BildungsscheckinhaberInnen reichen bei der Anmeldung zum jeweiligen Kurs die erhaltenen Bildungsschecks beim Weiterbildungsanbieter, also uns ein und erhalten daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahmegebühren von 50%, höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck. Bildungsschecks sind personenbezogen und nicht übertragbar. Vor Gewährung der Ermäßigung müssen wir als Bildungsanbieter überprüfen:

  1.  die eingetragene Gültigkeitsdauer auf dem Bildungsscheck
  2. die Identität der Bildungsscheckeinreicher mit der auf dem Bildungsscheck eingetragenen Person und
  3. die Vollständigkeit der Angaben auf dem Bildungsscheck.

-> Zur Infoseite des Landes NRW

-> Zum Beratungsstellenfinder

 


Rheinland-Pfalz

Der QualiScheck

Der berufliche, technologische und wirtschaftliche Wandel stellt Beschäftigte und Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Weiterbildungen und eine ständige Anpassung der Qualifikation verbessern die Beschäftigungschancen.

Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt.

Mit dem QualiScheck werden 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.

 

Wer wird gefördert?

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch nicht in Rentenbezug stehen oder
  • kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Unternehmensstandort in Rheinland-Pfalz haben, für ihre in Rheinland-Pfalz tätigen Beschäftigten, soweit diese mindestens 45 Jahre alt sind und noch nicht in Rentenbezug stehen (Empfänger des QualiSchecks sind die Beschäftigten). Ebenso wie mitarbeitende Betriebsinhaber/-innen ab 45 Jahren, in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung.
  • Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler ab 45 Jahren, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber fallen, in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit oder
  • Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer ab 45 Jahren, die den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtspflichtigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als ein Jahr zurückliegt oder weil die zuständige Agentur für Arbeit eine Förderung abgelehnt hat,
  • die im Kalenderjahr der Antragstellung noch keinen QualiScheck erhalten haben.

 

 Mehr Informationen unter http://qualischeck.rlp.de/der-qualischeck/

 


Sachsen

1. Förderung betrieblicher Weiterbildung

Das Land Sachsen fördert seit Herbst 2007 mit EU Mittel Weiterbildung. Es werden 80% der Gebühren für Vorbereitungskurse finanziert. Gefördert werden jedoch nur kleine und mittlere Unternehmen (keine Privatpersonen) mit maximal 500 Mitarbeitern und mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. D.h. Ihre Kanzlei bzw. Ihr Arbeitgeber müssen die Förderung beantragen und den Kurs zunächst zahlen.

Wichtig: Sie dürfen sich erst nach Zusage der Förderung zum Vorbereitungskurs anmelden. Zudem sollten Sie den Antrag mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn stellen (besser noch früher), da die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern kann.

Informationen und Antragstellung: Die Förderung muss bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden. Informationen (eine Menge pdf´s inkl. aller notwendigen Antragsformulare) finden Sie auf der Internetseite der SAB. Und hier ein Download einer PDF-Datei der SAB mit den Bedingungen und den einzelnen Schritten.

Lassen Sie sich von der SAB beraten, die ganze Sache ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie aber bitte auf jeden Fall auch mit uns, bevor Sie die Förderung beantragen (030-2618932).

 

2. Weiterbildungsscheck Sachsen

Seit 2010 gibt es eine weitere Förderung in Sachsen. Hier wird der Arbeitnehmer direkt gefördert und es gibt keine Begrenzung durch die Unternehmensgröße. Dafür kommt es aber eine einkommensabhängige Begrenzung.

Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Überschreitet das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen EUR 2.500, sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die:

  • ein Einkommen innerhalb der Pflichtversicherungsgrenze für die private Krankenversicherung (zur Zeit EUR 4.150) erzielen und
  • älter als 50 Jahre sind oder
  • in Teilzeit arbeiten oder 
  • in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind oder´
  • Leiharbeitnehmer sind oder
  • mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben.

 

Fördersätze:  
bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max. EUR 2.500: 80% der Weiterbildungskosten, bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als EUR 2.500 bis zur Pflichtversicherungsgrenze: 50% der Weiterbildungskosten

Wichtig: Sie dürfen sich erst nach Zusage der Förderung zum Vorbereitungskurs anmelden. Zudem sollten Sie den Antrag mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn stellen (besser noch früher), da die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern kann.

Informationen und Antragstellung: Die Förderung muss bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden. Informationen (eine Menge pdf´s inkl. aller notwendigen Antragsformulare) finden Sie auf der Internetseite der SAB. Und hier ein download einer pdf Datei der SAB mit den Bedingungen und den einzelnen Schritten.

Lassen Sie sich aber von der SAB beraten, die ganze Sache ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie aber bitte auf jeden Fall auch mit uns, bevor Sie die Förderung beantragen (030-2618932).

 


Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert seit 1.1.2009 mit EU Mittel Weiterbildung.

Wer wird gefördert? Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, wenn sie eigene Beschäftigte, einschließlich des Unternehmers als Person, mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt qualifizieren.

Es werden 70% der Gebühren für Vorbereitungskurse für kleine und mittlere Unternehmen und noch 50% der Gebühren für größere Unternehmen finanziert. Gefördert werden jedoch nur kleine und mittlere Unternehmen (keine Privatpersonen) mit maximal 500 Mitarbeitern und mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. D.h. Ihre Kanzlei bzw. Ihr Arbeitgeber müssen die Förderung beantragen und den Kurs zunächst zahlen.

Wie ist das Antragsverfahren? Anträge sind formgebunden an die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 49a, 39112 Magdeburg, mindestens acht Wochen vor Projektbeginn zu stellen. Wir weisen darauf hin, dass  eine Verwaltungskostenpauschale erhoben werden kann und empfehlen, im Vorfeld der Beantragung eine Beratung durch unser Förderberatungszentrum in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartner: Berater des FörderBeratungsZentrums
Kostenfreie Hotline: 0800/56 007 57
E-Mail: beratung@ib-lsa.de

Weitere Infos:

 

Wichtig: Sie dürfen sich erst nach Zusage der Förderung zum Vorbereitungskurs anmelden. Zudem sollten Sie den Antrag mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn stellen (besser noch früher).

 


Hamburg

Förderprogramm Weiterbildungsbonus

Für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter/innen). Pro Antragssteller kann ein Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr beantragt werden. Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Förderhöhe 50 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 750 €

Antragssteller: Beschäftigte / Unternehmen

Beantragung : PUNKT Bildungsmanagement
Haferweg 46
22769 Hamburg
Tel.: 040-2840783-0
Weitere Informationen www.weiterbildungsbonus.net