Dr. BannasBerliner Seminar
Photo
Login
Service

 Volltextsuche

Kurzinfo Prämiengutschein

Ab dem 1.1.2010 gelten geänderte Bedingungen: Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € (neu) können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen* derzeit 25.600 € (neu) oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Es ist maximal ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich.

Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Größe Ihres Arbeitgebers, Sie dürfen jedoch für die Bildungsmaßnahme nicht schon eine anderweitige Förderung (z.B. NRW Bildungsscheck) erhalten haben.

Sie erhalten den Prämiengutschein bei einem Beratungsgespräch in einer der vielen Beratungsstellen. Wo diese sind und was Sie zum Beratungsgespräch benötigen, erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

* Nachweis durch letzten Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen