Dr. BannasBerliner Seminar
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Voraussetzungen

gefördert werden:

  • Einzelne Personen (Individueller Zugang) oder kleine und mittlere Unternehmen (Betrieblicher Zugang); in beiden Fällen werden nur Unternehmen bzw. Mitarbeiter von Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten gefördert

  • Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu gehört auch die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen

 

Nicht gefördert werden:

  • Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen (das ist ja bei der Steuerberaterausbildung nun wirklich nicht der Fall).
  • Kurse, für die Bafög oder Meister-Bafög beantragt werden kann
  • Nicht gefördert werden einzelne Personen (Individueller Zugang), die in diesem Jahr oder im vorangegangenen Jahr an einer betrieblich veranlassten beruflichen Weiterbildung außer im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens teilgenommen haben.





Was wird gefördert?

 

  • Unser gesamtes Kursangebot in NRW und auch der Klausurenfernkurs. Dabei übernimmt das Land 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
  • Seit Oktober 2008 wird maximal nur noch ein Bildungsschecks pro Jahr ausgegeben, für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung sogar insgesamt nur noch ein Bildungsscheck für die gesamte Vorbereitungszeit.

 





Wie erhält man die Förderung?

Beratung und Ausstellung des Bildungsschecks
Vor der Anmeldung zum Kurs muss man zu einer zugelassenen, zur Neutralität verpflichteten Weiterbildungs­beratungsstellen gehen. Hierzu sollte man unsere Kursbroschüre und ein Anmeldeformular mitnehmen. Im Rahmen der Beratung werden die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Vergünstigung überprüft. Danach lassen Sie den konkreten Kurs den Sie bei uns besuchen möchten ein sowie uns als Weiterbildungsanbieter auf dem Bildungsschecks eintragen.

Hinweis: Sollte der Berater weitere Informationen zu unserer Qualifikation benötigen, weisen Sie ihn bitte auf die Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hin. Diese ist nach einer internen Leitlinie des Landes NRW ausreichend, um die Qualifikation eines Weiterbildungsanbieter positiv zu beurteilen.

Einreichung des Bildungsschecks
BildungsscheckinhaberInnen reichen bei der Anmeldung zum jeweiligen Kurs die erhaltenen Bildungsschecks beim Weiterbildungsanbieter, also uns ein und erhalten daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahmegebühren von 50%, höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck. Bildungsschecks sind personenbezogen und nicht übertragbar. Vor Gewährung der Ermäßigung müssen wir als Bildungsanbieter überprüfen:

  1. die eingetragene Gültigkeitsdauer auf dem Bildungsscheck
  2. die Identität der Bildungsscheckeinreicher mit der auf dem Bildungsscheck eingetragenen Person und
  3. die Vollständigkeit der Angaben auf dem Bildungsscheck.

 

-> zur Infoseite des Landes NRW

-> zum Beratungsstellenfinder