gefördert werden:
Nicht gefördert werden:


Beratung und Ausstellung des Bildungsschecks
Vor der Anmeldung zum Kurs muss man zu einer zugelassenen, zur Neutralität verpflichteten Weiterbildungsberatungsstellen gehen. Hierzu sollte man unsere Kursbroschüre und ein Anmeldeformular mitnehmen. Im Rahmen der Beratung werden die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Vergünstigung überprüft. Danach lassen Sie den konkreten Kurs den Sie bei uns besuchen möchten ein sowie uns als Weiterbildungsanbieter auf dem Bildungsschecks eintragen.
Hinweis: Sollte der Berater weitere Informationen zu unserer Qualifikation benötigen, weisen Sie ihn bitte auf die Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hin. Diese ist nach einer internen Leitlinie des Landes NRW ausreichend, um die Qualifikation eines Weiterbildungsanbieter positiv zu beurteilen.
Einreichung des Bildungsschecks
BildungsscheckinhaberInnen reichen bei der Anmeldung zum jeweiligen Kurs die erhaltenen Bildungsschecks beim Weiterbildungsanbieter, also uns ein und erhalten daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahmegebühren von 50%, höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck. Bildungsschecks sind personenbezogen und nicht übertragbar. Vor Gewährung der Ermäßigung müssen wir als Bildungsanbieter überprüfen:
-> zur Infoseite des Landes NRW
