Die Kurse werden entsprechend der Broschüre der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH durchgeführt. In den Samstag- u. Abendlehrgängen und im KombiPlus Lehrgang ist die Korrektur der 6 dreistündigen Klausuren im Kurspreis enthalten. Die 15 sechsstündigen Klausuren des Samstag- u. Abendlehrgangs und des KombiPlus Lehrgangs werden in den Monaten März bis Juli in regelmäßigen Abständen zum Herunterladen im Internet bereitgestellt. Die 15 sechsstündigen Klausuren werden einzeln gegen eine Gebühr von 25 Euro oder gegen ein Gesamtaufpreis von 200 Euro korrigiert. Im 10-Wochenlehrgang sowie den Klausurenpräsenzkursen ist die Korrektur der 12 sechsstündigen Klausuren im Kurspreis enthalten.
Die Nutzung der aufgezeichneten Online Nachbesprechungen ist im Kurspreis enthalten. Die Steuerlehrgänge Dr.Bannas GmbH behalten sich vor, Kurse bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern nicht durchzuführen. Eine Kursabsage geschieht spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl im Klausurenkurs im Sommer und/oder im Kurs Mündliche Prüfung behalten sich die Steuerlehrgänge Dr. Bannas vor, den Klausurenkurs und/ oder den Kurs Mündliche Prüfung mit Kursen an einem anderen Standort in zumutbarer Entfernung zusammenzulegen. In diesem Fall verringert sich der Preis des verlegten Kurses um 10% für betroffene Teilnehmer. Zudem besteht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen vom verlegten Kurs kostenlos zurückzutreten. Die Kursgebühr wird jeweils zum Lehrgangsbeginn fällig, alternativ ist bei Samstag- / Abendlehrgang, beim KombiPlus Kurs und beim 10-Wochenlehrgang Ratenzahlung möglich. Die erste Rate wird zu Lehrgangsbeginn fällig, die folgenden jeweils zum 01.12., 01.03. und 01.06. eines jeden Kursjahres (beim KombiPlus die weiteren Raten am 1.9., 1.12. und 1.3., beim 10-Wochenlehrgang jeweils hälftig zu Kursbeginn und nach 6 Kurswochen). Teilnehmern, die von einem Samstagsoder Abendlehrgang der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH auf den 10-Wochenlehrgang wechseln, werden 50% ihrer bisherigen Kursgebühr, maximal jedoch €1.000,- auf die Kursgebühr des Vollzeitkurses angerechnet. Eine Kurspreisminderung auf Grund teilweiser identischer Klausuren und Skripten in beiden Kursen ist ausgeschlossen. Bei Einreichung eines Bildungsschecks NRW kann es zu abweichenden Zahlungsterminen kommen.
Rücktritt: Von der Anmeldung zum Samstag- /Abendlehrgang, zum KombiPlus Lehrgang, zum Vorkurs und zum 10-Wochenlehrgang kann jeweils bis bis Ende des Frühbucherrabatts ohne Angabe von Gründen kostenlos zurückgetreten werden. Darüber hinaus innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung. Anschließend kann der Samstag-/ Abendlehrgang und der KombiPlus Lehrgang ohne die Notwendigkeit der Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen, frühestens 4 Monate nach Kursbeginn, danach zu jedem Zeitpunkt mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Von der Anmeldung zum Klausurenkurs kann bis zum 31.Mai des Kursjahres jederzeit kostenlos zurückgetreten werden. Anschließend fällt bei Rücktritt eines Blockes bis 4 Wochen vor Beginn eine Rücktrittsgebühr von 25% , danach 75 % der Kursgebühr bis zum Beginn des gekündigten Blockes an. Der Rücktritt oder die Kündigung von einem oder mehreren Klausurblöcken bedeutet eine entsprechende Veränderung bei der Einstufung in die Rabattstaffel. Von der Anmeldung zum Kurs Mündliche Prüfung kann bis zum 31. Oktober des Kursjahres jederzeit kostenlos zurückgetreten werden. Anschließend fällt bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn eines Moduls 25 %, danach fällt bei Rücktritt bis zum Beginn des gekündigten Moduls 75 % der Kursgebühr als Rücktrittsgebühr an. Wenn die Zulassung zum mündlichen Teil des Steuerberaterexamen versagt wird, können binnen 3 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Examens, die restlichen Termine des Kurses außerordentlich und kostenlos gekündigt werden. Dieser Fall muss mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Von der Anmeldung zum Crashkurs kann ohne Angabe von Gründen bis zum 30. Juni des Kursjahres kostenlos zurückgetreten werden. Anschließend fällt bis Kursbeginn eine Rücktrittsgebühr von 50% an, anschließend von 100%. Im Falle einer Kündigung wird die bis dahin angebotene Leistung inkl. der Kündigungsfrist abgerechnet. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Statt der Kündigung besteht bei allen Lehrgängen die Möglichkeit der einmaligen Verlegung in das Folgejahr.
Kostenloses Wiederholen: Falls Sie trotz Kursbesuch das schriftliche Examen nicht bestehen, bieten wir Ihnen bei Einhaltung der folgenden Bedingungen an, den Jahreskurs und den Klausurenkurs oder den
10-Wochenkurs und den Klausurenkurs einmalig kostenlos zu wiederholen (es fallen € 350 Kostenerstattung an)
Bedingungen:
(Nr. 1): Sie müssen den gesamten Samstag- oder Abendlehrgang oder den KombiPlus Lehrgang und den Klausurenkurs oder den 10-Wochenlehrgang UND den Klausurenkurs gebucht und bezahlt haben, müssen an 5 der 6 dreistündigen Klausuren im Samstags- /Abendlehrgang und an 10 der 12 Klausuren des Klausurenkurses im Aug./Sept. bzw. an 9 der 12 Klausuren des 10-Wochenkurses und an 10 der 12 Klausuren des Klausurenkurses teilgenommen haben (24 der 28 Klausuren in Döbeln) und nachweislich (gegebenenfalls beglaubigte Kopie Ihres Bescheides) die Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht erhalten haben.
(Nr. 2): Falls Sie die Zulassung zur mündlichen Prüfung erhalten und das mündliche Examen trotz Kursbesuch nicht bestanden haben, bieten wir Ihnen unter Einhaltung der folgenden Bedingungen an den
Samstag-/Abendlehrgang oder den KombiPlus Lehrgang oder den 10-Wochenkurs, den Klausurenkurs und den Kurs mündliche Prüfung einmalig kostenlos zu wiederholen. Bedingungen: wie unter Nr. 1. Außerdem müssen Sie den Kurs Mündliche Prüfung gebucht und bezahlt haben und nachweislich (Kopie Ihres Bescheides) die mündliche Prüfung nicht bestanden haben. Ein Recht auf Wiederholung und Verlegung ins Folgejahr besteht nur im Rahmen stattfindender Lehrgänge! Eine Aufteilung einer kostenlosen Wiederholung auf mehrere Kursjahre ist nicht möglich.

Klausurenpräsenzkurse: Die Teilnahmegebühr ist bei Beginn des ersten gebuchten Klausurenblocks fällig. Von den Klausurpräsenzkursen kann bis zum 31.05. des Kursjahres ohne Angabe von Gründen kostenlos zurückgetreten werden, anschließend fällt bei Rücktritt eines Blockes bis 4 Wochen vor Beginn 25%, bei Rücktritt bis zum Beginn des gekündigten Blockes 75% der Kursgebühr als Rücktrittsgebühr an. Der Rücktritt oder die Kündigung von einem oder mehreren Klausurblöcken bedeutet bei Buchung von weiteren Blöcken eine entsprechende Veränderung bei der Einstufung in die Rabattstaffel. Rücktrittserklärungen und Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Für die Klausurenpräsenzkurse existiert eine Mindestteilnehmerzahl von 10. Falls auf Grund von Rücktritt bzw. Kündigung die Mindestteilnehmerzahl eines Klausurblocks unterschritten wird, behalten sich die Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH vor, den Klausurenkurs mit einem Klausurenkurs an einem anderen Standort in zumutbarer Entfernung zusammenzulegen, wobei für die Teilnehmer, deren Kurs verlegt wird, der Preis sich um 10% ermäßigt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vom verlegten Kurs kostenlos zurückzutreten.
Klausurenfernkurs: Die Teilnahmegebühr ist in monatlichen Raten, jeweils zu Monatsbeginn fällig. Bei Belegung aller Blöcke wird eine monatliche Rate von 141,43 € zu Monatsbeginn fällig. Bei Belegung einzelner Blöcke setzen sich die monatlichen Raten aus der Teilnahmegebühr dividiert durch die Dauer der gebuchten Blöcke in Monaten zusammen. Die Kursteilnahme kann jederzeit mit Wirkung vom Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Schon entrichtete Kursgebühren für Blöcke nach der Kündigung werden unter Berücksichtigung einer möglichen Veränderung bei der Einstufung in die Rabattstaffel zurückerstattet. Ein Anspruch auf Korrektur im Klausurenfernkurs besteht nur bei Einsendung der Klausuren innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt (12 Tagen bei den Blöcken F-J). Die Online Nachbesprechungen finden jeweils 7 - 12 Tage nach Erhalt der Lösungshinweise einer Klausur von 18:30 – 21:15 Uhr statt. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. Die Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH sind nicht für Instabilitäten bei der Verbindung ins Internet verantwortlich, wohl aber bei erfolgreicher Einwahl für die Sprachverbindung zum Dozenten und den anderen Kursteilnehmern, eingeschränkt für den Fall, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Widerruf der Anmeldung zur Kursteilnahme: Der Teilnehmer ist an die Anmeldung zur Teilnahme am Klausurenfernkurs nicht gebunden, wenn er die Anmeldung durch entsprechende Erklärung gegenüber Steuer-lehrgänge Dr. Bannas GmbH, Hack 9, 51503 Rösrath, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der ersten Lieferung des Fernlehrmaterials schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung des Lehrmaterials widerruft (die Rücksendung des Lehrmaterials erfolgt auf Kosten und Gefahr des Veranstalters). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs der Anmeldung. Von dem Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs habe ich Kenntnis genommen: Unterschrift
Zulassung durch die ZFU Köln: Der Klausurenfernkurs ist von der Zentralstelle für Fernunterricht in Köln mit Bescheid vom 08.05.98 unter der Zulassungsnummer 534698 nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen.

Die Teilnahmegebühr ist zu Beginn des ersten gebuchten Moduls fällig. Von der Anmeldung kann bis zum 30.10. ohne Angabe von Gründen kostenlos zurückgetreten werden. Anschliessend fällt bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn eines Moduls 25 %, danach bis zum Beginn des gekündigten Moduls, 75 % der Kursgebühr als Rücktrittsgebühr an. Wenn die Zulassung zum mündlichen Teil des Steuerberaterexamen versagt wird, können binnen 3 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Examens, die restlichen Termine des Kurses außerordentlich und kostenlos gekündigt werden. Dieser Fall muss mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Im Falle einer Kündigung wird die bis dahin angebotene Leistung inkl. der Kündigungsfrist abgerechnet. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Statt der Kündigung besteht bei allen Lehrgängen die Möglichkeit der einmaligen Verlegung in das Folgejahr. Es existiert eine MindestteilnehmeInnenzahl von 15 für jeden Kursteil. Falls auf Grund von Rücktritt bzw. Kündigung die MindestteilnehmerInnenzahl unterschritten wird, behalten sich die Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH das Recht vor, auch nach der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung, einzelne Teile abzusagen. Eine eventuelle Absage eines Kursteils muss bis 7 Tage vor Beginn jedem Teilnehmer bekannt gemacht werden (per Fax oder Telefon).
Allgemeines: Absprachen zwischen den Teilnehmern und Dozenten bzw. der Geschäftsstelle sind nur gültig, wenn sie durch eine Geschäftsstelle der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH schriftlich bestätigt sind. Haftungsansprüche irgendwelcher Art gegenüber der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH wegen Ausfall von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen, Umbesetzungen, Einsatz anderer Dozenten, Verlegung des Lehrgangsortes sowie Nichterreichung des Prüfungsziels sind ausgeschlossen.

Die Kurse werden entsprechend dem Prospekt der Steuerlehrgänge Dr. Bannas / Berliner Seminar durchgeführt. Die Kursgebühr wird jeweils zum Lehrgangsbeginn fällig. Alternativ ist jedoch bei den Jahreskursen Ratenzahlung möglich. Die erste Rate wird zu Lehrgangsbeginn fällig, die Folgenden jeweils zum 1.12., 1.3. und 1.6. (Beginn Oktober) bzw. 1.6., 1.9. und 1.12. (Beginn April) eines jeden Kursjahres. Im 3,5 Monatskurs werden die Raten zu gleichen Teilen am 1.10., 1.11., 1.12. und 1.1. fällig. Bei Zahlungsverzug wird der Gesamtbetrag einschließlich der Mahngebühren fällig. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 EUR erhoben.
Das Berliner Seminar behält sich vor, Kurse bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl (13 Teilnehmer) den Kurs nicht durchzuführen. Dies geschieht spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn. In diesem Falle werden keine vorher besuchten Praktikerseminare in Rechnung gestellt.
Rücktritt: Beim Jahreslehrgang und beim Crash-/Klausurenkurs ist der Teilnehmer berechtigt, bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Zulassung zum mündlichen Teil der Bilanzbuchhalterprüfung versagt wird, können binnen 3 Tage nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Examens, die restlichen Termine des Kurses außerordentlich und kostenlos gekündigt werden. Dieser Fall muss mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Im Falle eines Rücktritts wird eine bereits bezahlte Lehrgangsgebühr erstattet. Nach Ablauf dieser Rücktrittsfrist kann beim Jahreslehrgang mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Quartals gekündigt werden, erstmals jedoch ein halbes Jahr nach Beginn des Lehrgangs. Die Höhe der Lehrgangsgebühr, im Falle einer Kündigung, richtet sich nach den bis zum Kündigungstermin angebotenen Stunden. Bereits zuviel gezahlte Lehrgangsgebühren werden erstattet. Die Kündigung ist schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an das Berliner Seminar zu richten. Bei allen anderen Lehrgängen besteht nach Ablauf der Rücktrittsfrist keine Kündigungsmöglichkeit. Statt der Kündigung besteht bei allen Lehrgängen die Möglichkeit der einmaligen Verlegung ins Folgejahr.
Ein Recht auf Wiederholung und Verlegung ins Folgejahr besteht nur im Rahmen stattfindender Lehrgänge!Allgemeines: Absprachen zwischen den Teilnehmern und Dozenten bzw. der Geschäftsstelle sind nur gültig, wenn sie durch die Geschäftsstelle des Berliner Seminars schriftlich bestätigt sind. Das Berliner Seminar haftet nicht für im Zusammenhang mit dem Besuch von Kursen entstandene Personen-, Sach- oder sonstige Schäden und behält sich die Absage bei zu geringer Teilnehmeranzahl vor. Die erhobenen Daten werden für eigene Zwecke gespeichert.
Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die Arbeitsunterlagen nur für den eigenen Gebrauch zu verwenden.
1. Die Teilnehmerzahl für das Vorbereitungsseminar ist auf 30 Personen begrenzt. Es werden nur schriftliche Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2. Die Seminargebühr des Grundlagenkurses wird in drei Raten am 1.12., 1.4. und 1.8. fällig. Die Gebühr für das Fallrepetitorium wird am 1.10. fällig. Die Gebühr für den Vollzeitkurs wird in drei raten am 1.9., 1.10. und 1.11. fällig. Die Gebühr für den Kurs mündliche Prüfung wird am 15.1. fällig.
3. Der Vertrag über die Teilnahme am Seminar kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung der Steuerlehrgänge Dr. Bannas zustande.
4. Das Seminar wird bei einer Mindestbeteiligung von 18 Personen durchgeführt. Die Steuerlehrgänge Dr. Bannas sind berechtigt, bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl voraussichtlich nicht erreicht wird.
5. a) Von der Anmeldung zum Grundlagenkurs kann jeweils bis Ende des Frühbucherrabatts ohne Angabe von Gründen kostenlos zurückgetreten werden. Darüber hinaus innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung. Anschließend kann der Grundlagenkurs ohne die Notwendigkeit der Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen, frühestens 4 Monate nach Kursbeginn, danach zu jedem Zeitpunkt mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden.
b) vom Vollzeitkurs, dem Fallrepetitorium und vom Kurs mündliche Prüfung kann jeweils bis 4 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen kostenlos zurück getreten werden.
6. Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf Dritte ist nur mit Zustimmung der Steuerlehrgänge Dr. Bannas möglich. Voraussetzung ist, dass der Name und die Anschrift des Dritten mitgeteilt werden und eine rechtsverbindliche Lehrgangsanmeldung durch den neuen Teilnehmer erfolgt.
7. Den Teilnehmern wird die Teilnahme kostenlos bescheinigt.
8. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die von den Dozenten herausgegebenen Arbeitsunterlagen dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Die herausgegebenen Unterlagen dürfen nur von den Teilnehmern genutzt werden; eine Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte - insbesondere zu gewerblichen Zwecken - ist nicht gestattet.
9. Die Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass ihre Anmeldedaten zu internen Zwecken im Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
10. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe, Taschen und Literatur etc.
11. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
12. Falls Sie trotz Kursbesuch das schriftliche Examen im Anschluss an den Kursbesuch nicht bestehen, bieten wir Ihnen an, den gesamten Kurs zu einer um 75 % reduzierten Kursgebühr zu wiederholen. Bedingung: Sie müssen den ersten Kurs vollständig bezahlt und bis zum Ende besucht haben, 12 der 15 vierstündigen Klausuren mitgeschrieben haben und regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben (maximal 10 % Fehltage).
13. Ein Recht auf Wiederholung besteht in allen Fällen nur im Rahmen stattfindender Lehrgänge.

Der Fernlehrgang beginnt am 03.12.2008 bzw. am 02.12.2009 und endet am 25.11.2009, 24.11.2010 bzw. 23.11.2011. Der nachträgliche Einstieg ist im Fernlehrgang jederzeit möglich. Der Lehrgang umfasst 44 Lehrbriefe und 6 je vierstündige Examensklausuren. Pro Woche wird ein Lehrbrief versendet. Eine genaue Ablaufplanung des Lehrgangs erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung bzw. finden Sie im Internet und in unserer Broschüre. Die Zulassungsbedingungen zum schriftlichen Steuerfachwirt-Examen werden als bekannt vorausgesetzt. Die Teilnahmegebühr ist in vier Raten zu entrichten (12 Monatskurs: 1.12., 1.3., 1.6. und 1.9., 24 Monatskurs: 1.12., 1.6., 1.12. und 1.6.). Die Kursteilnahme kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Schon entrichtete Kursgebühren für Lehrbriefe nach der Kündigung werden zurückerstattet.
