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Bildungsurlaub:
In den Ländern Berlin und Brandenburg werden sowohl unser Intensiv- als auch unser Klausurenkurs im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes anerkannt.
-› Bildungsurlaub [popup]

Gasthörer: Machen Sie sich ein Bild vom Konzept und Qualität unserer Kurse. Ein unverbindlicher Gastbesuch ist ohne extra Anmeldung möglich.
Wir freuen uns auf Sie.


Hinweis zur neuen Prüfungsordnung

Die Prüfung wird in Zukunft aus 3 Prüfungsteilen bestehen, Teil A, B und C. Teil A besteht je aus einer Klausur Kosten- und Leistungsrechnung und Finanzierung, Teil B aus 4 Klausuren mit den Inhalten JA, JA-Analyse, internationale Rechnungslegung und Steuerrecht und Teil C ist eine mündlichen Prüfung mit Präsentation und Bilanzanalyse. Neu ist, dass man zum Teil B erst mit bestandenem Teil A zugelassen wird (und zu Teil C erst mit bestandenem Teil B), d.h. bei Vorbereitungsbeginn im Oktober muss man im Frühjahr Teil A schreiben und kann dann, falls bestanden, im Herbst Teil B schreiben und anschließend die mündliche Prüfung absolvieren.

Besonders die bis 31.12.2010 verkürzte Variante ist sehr interessant. Es fällt der gesamte funktionsübergreifende Teil weg und dafür muss eine maximal 90-minütige Klausur in internationaler Rechnungslegung geschrieben werden.





Ihre Aufstiegschance

Bilanzbuchhalter sind die Experten für das betriebliche Rechnungswesen und besetzen entscheidende Stellen im Unternehmensmanagement und wichtige Positionen für eine erfolgreiche Unternehmenspolitik. Im Zuge der wachsenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung sind Bilanzbuchhalter in allen Branchen stark nachgefragte Fachkräfte. Je nach Größe, Branche und Struktur eines Unternehmens können die Aufgaben und Anforderungen, die Bilanzbuchhalter in der Praxis zu bewältigen haben sehr verschieden sein. Vor allem in Konzernen wird die Tätigkeit auf einen Teilbereich des Rechnungswesens spezialisiert sein. Bilanzbuchhalter müssen aber über alle Bereiche des Rechnungswesens einen Überblick haben und in der Lage sein, sich auch in spezielle Probleme eines Bereichs einzuarbeiten.

Siehe -› Ausbildungsschema Bbh [popup]





Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Prüfung ergibt sich aus den allgemeinen Prüfungsvoraussetzungen für die Bilanzbuchhalterprüfung.

Siehe -› Details zu den Zulassungsvoraussetzungen





Zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus 3 Prüfungsteilen, den Teilen A, B und C.

P r ü f u n g s t e i l A:

1.      Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung (120 Minuten)

2.      Finanzwirtschaftliches Management (120 Minuten)

P r ü f u n g s t e i l B:

  1. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und Lageberichts nach nationalem Recht (240 Minuten)
  2. Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards (60-90 Minuten, ab 2011 dann 210 - 240 Minuten)
  3. Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre (180 Minuten)
  4. Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen (90 Minuten)

P r ü f u n g s t e i l C :

1.      Präsentation und Fachgespräch

Wurden im Prüfungsteil A und im Prüfungsteil B jeweils nicht mehr als eine mangelhafte Leistung erbracht, kann jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelt gewichtet.

Der Prüfungsteil C gliedert sich in eine Präsentation und einem darauf aufbauenden Fachgespräch. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt aus zwei Aufgabenstellungen eine Aufgabe aus, die einen Auftrag zur Berichterstattung enthält (Inhalt Bilanzanalyse). Das darauf aufbauende Fachgespräch soll auch die Handlungsbereiche nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 des Prüfungsteils B einbeziehen. Die Präsentation soll in der Regel nicht länger als 15 Minuten und das Fachgespräch in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern. Dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin ist eine Vorbereitungszeit von in der Regel 30 Minuten einzuräumen.




Anrechnung von Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer kann auf Antrag von der Ablegung der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern von der zuständigen Stelle freigestellt werden, wenn er in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung vor einer solchen bereits einen Teil der Prüfung bestanden hatte und somit den Anforderungen dieser Prüfungsteile entsprach. Zuständige Stellen können öffentliche oder staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen sein oder ein staatlicher Prüfungsausschuss. Eine vollständige Freistellung ist nicht zulässig.





Vorbereitung auf die Prüfung

Unsere Bilanzbuchhalterausbildung besteht aus einem berufsbegleitenden Abendlehrgang (wahlweise Beginn jeweils im April oder im Oktober) mit einem abschließenden Crash-/Klausurenkurs (im Februar/März bzw. August). Auf die mündliche Prüfung bereiten wir in einem speziellen Lehrgang vor.

Alle genannten Ausbildungssegmente sind auch einzeln buchbar und werden auf den weiteren Seiten eingehend erläutert. Der Crash-/Klausurenkurs ist jedoch obligatorischer Bestandteil der Ausbildung, daher ist er im Vertrag und der Kursgebühr des Abendlehrgangs schon integriert. Die einzelnen Kurse sind so aufeinander abgestimmt, dass Sie sich bei Belegung aller Kursteile optimal auf die Bilanzbuchhalterprüfung vorbereiten können.

Siehe -› Ausbildungsschema Bbh [popup]





Arbeitsmaterialien

In unseren Lehrgängen zur Vorbereitung auf den IHK geprüften Bilanzbuchhalter erhalten Sie umfangreiches und didaktisch bewährtes Unterrichtsmaterial von uns. Die Skripte werden den Teilnehmern ohne gesonderte Berechnung zur eigenen Weiterbildung übereignet.

Die Arbeitsmaterialien werden von unseren Dozenten speziell auf die Prüfungsvorbereitung ausgerichtet und ermöglichen Ihnen dem zu vermittelnden Unterrichtsstoff effizient zu folgen und entsprechend im Selbststudium zu vertiefen. Integrierte Übungsaufgaben sind praxisnah und werden Ihnen helfen, das erworbene Wissens nachhaltig zu festigen.





Next Step - Steuerberater?

Mit der Änderung der Zulassungsvoraussetzungen zum Steuerberaterexamen verkürzt sich für Bilanzbuchhalter der Weg zum Steuerberaterexamen erheblich. Nach dem Steuerberatungsgesetz ist ein Bewerber zur Steuerberaterprüfung zuzulassen, der eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat (oder eine gleichwertige andere Vorbildung besitzt) und nach Abschluss der Ausbildung 10 Jahre - oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sieben Jahre - praktisch tätig gewesen ist.

Somit haben Sie einen zusätzlichen Anreiz zum Bestehen der Bilanzbuchhalterprüfung. Interessant ist auch, dass für Seiteneinsteiger - z.B. Personen ohne Abschluss in einem Ausbildungsberuf oder mit einem anderen als einem wirtschaftswissenschaftlichen oder juristischen Studienabschluss - der Weg zum Steuerberater geöffnet ist.





Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch von Arbeitnehmern gegenüber den Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen die der beruflichen Weiterbildung dienen. Anspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmer unabhängig vom Lebensalter erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Der Bildungsurlaub ist durch Gesetz der Bundesländer einzeln geregelt. Es ist das Bildungsurlaubsgesetz des entsprechenden Bundeslandes in Anwendung zu bringen.

Der 10-tägige Crash-/Klausurenkurs wird sowohl in Berlin als auch in Brandenburg im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes anerkannt