(1) Zur Prüfung von Teil A vor der IHK ist zuzulassen, wer
(2) Die Berufspraxis im Sinne der Nummern 1 und 2 muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Bilanzbuchhalter dienlich sind. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.
(3) Zur Prüfung von Teil A kann aber auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(4) Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A bestanden zu haben. Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer die Teile A und B bestanden hat.

Die Zulassungsausschüsse für die Bilanzbuchhalterprüfung und die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind unter folgenden Adressen erreichbar:
IHK Berlin
Geschäftsführungsbereich Bildung und Berufsausbildung
Frau Meissl
Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Tel.: 030 / 315 10 807
e-mail: ms@berlin.ihk.de
IHK Potsdam
Frau Bärbel Wittkowski
Wichgrafstraße 2, 14482 Potsdam
Tel.: 0331 / 74 32 330
e-mail: wittkowski@potsdam.ihk.de
