Steuerberater
Förderungen
 

 

Brandenburg | Bildungsscheck 

Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: 

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg, d.h. die Förderung muss über Ihren Arbeitgeber laufen. Nicht gefördert werden können hingegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten und Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, von Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind. Gefördert werden 50% der Kursgebühren inkl. der Prüfungsgebühren, mindestens 1.000 €, maximal 3.000 €.

Die Beantragung des Bildungsschecks erfolgt online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen.

Bremen | Weiterbildungscheck

Der Bremer Weiterbildungsscheck bietet Bürger:innen eine unkomplizierte Förderung für ihre Weiterbildungen. Es werden z. B. Lehrgangskosten und Prüfungskosten komplett übernommen.

Auch kleine Betriebe aus Bremen werden über den Bremer Weiterbildungsscheck gefördert. Die Lehrgangskosten können anteilig über den Bremer Weiterbildungsscheck finanziert werden.

Weitere Informationen unter: 
Bremer Weiterbildungsscheck

Hamburg | Weiterbildungsbonus

Für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeitende) sowie Selbständige. Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Förderhöhe 50% der Weiterbildungskosten, bis maximal 750 € (im Einzelfall kann die Förderung auch höher ausfallen).

Antragsteller

Beschäftigte / Selbstständige

Beantragung

zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH

Wendenstraße 493
20537 Hamburg

Tel.: +49 40/211 12 536

Weitere Informationen finden Sie unter www.weiterbildungsbonus.net

Niedersachsen | Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen

Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln.

Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen

  • Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro, maximal 25 € pro Teilnmahmestunde
  • Maximale Laufzeit bis 30.6.2023

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigte

Was wird gefördert?

Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)

Antragstellung:

Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Die Antragstellung zur Förderung muss schriftlich und elektronisch über das Kundenportal mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Etwaige Anmeldefristen sollten hierbei Ihrerseits berücksichtigt werden, da eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildungsteilnahme erst nach Erhalt der Bewilligung seitens der NBank erfolgen darf.

Beratung:

NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Mo-Fr: 8.00 bis 17.00 Uhr  

Tel.: +49 511/30031-333  
Fax: +49 511/30031-11333  

E-Mail: beratung@nbank.de 
www.nbank.de 

Nordrhein-Westfalen | Bildungsscheck

Das Land NRW fördert mit Mitteln des ESF Weiterbildung. Es gibt nur noch einen individuellen Zugang zum Bildungsscheck.

Individueller Zugang:
Im individuellen Zugang können Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 € bis max. 40.000 € (max. 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten. Berechtigt sind:

  • Beschäftigte (auch in Elternzeit)
  • Berufsrückkehrende
  • Selbständig

Beratung und Ausstellung des Bildungsschecks

Vor der Anmeldung zum Kurs muss man zu einer zugelassenen, zur Neutralität verpflichteten Weiterbildungs­beratungsstelle gehen. Hierzu sollte man unsere Kursbroschüre und ein Anmeldeformular mitnehmen. Im Rahmen der Beratung werden die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Vergünstigung überprüft. Danach lassen Sie den konkreten Kurs den Sie bei uns besuchen möchten sowie uns als Weiterbildungsanbieter auf dem Bildungsscheck eintragen.

Hinweis: Sollte der Berater weitere Informationen zu unserer Qualifikation benötigen, weisen Sie ihn bitte auf die Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hin. Diese ist nach einer internen Leitlinie des Landes NRW ausreichend, um die Qualifikation eines Weiterbildungsanbieters positiv zu beurteilen.

Einreichung des Bildungsschecks

BildungsscheckinhaberInnen reichen bei der Anmeldung zum jeweiligen Kurs die erhaltenen Bildungsschecks beim Weiterbildungsanbieter ein und erhalten daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahmegebühren von 50%, höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck. Bildungsschecks sind personenbezogen und nicht übertragbar. Vor Gewährung der Ermäßigung müssen wir als Bildungsanbieter überprüfen:

  • die eingetragene Gültigkeitsdauer auf dem Bildungsscheck
  • die Identität der Bildungsscheckeinreicher mit der auf dem Bildungsscheck eingetragenen Person und
  • die Vollständigkeit der Angaben auf dem Bildungsscheck.

Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeit.nrw.de

Rheinland-Pfalz | Der QualiScheck

Der berufliche, technologische und wirtschaftliche Wandel stellt Beschäftigte und Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Weiterbildungen und eine ständige Anpassung der Qualifikation verbessern die Beschäftigungschancen. Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt. Mit dem QualiScheck werden bis zu 60% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 1.500 € pro Person und Jahr gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind abhängig Beschäftigte mit Arbeistplatz oder Wohnsitz in Rheinland-Pfalz

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss von einem Weiterbildungsträger angeboten werden, der offiziell akkreditiert wurde (wir sind akkredidiert). Die Weiterbildungsmaßnahme muss berufsbezogen sein, indem sie zur Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen beiträgt und - nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) - dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dient. Die Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein und der Antrag zum QualiScheck muss spätestens im Vormonat des Beginns der Weiterbildung gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027

Sachsen | Neues Förderungsprogramm

AKTUELL 20.10.2023: die neue Förderrichtlinie ist veröffentlicht

Wichtig: Sie dürfen sich erst nach Zusage der Förderung zum Vorbereitungskurs anmelden. Zudem sollten Sie den Antrag mindestens 8 Wochen vor Kursbeginn stellen (besser noch früher), da die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern kann, notfalls geht es aber auch mit kürzerer Frist

Es müssen, abhängig von der Höhe der Förderung, eines oder drei Angebote eingereicht werden. Hierbei helfen wir Ihnen gerne, bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch oder per E-Mail (wellmann@steuerlehrgaenge.de) in Verbindung.


Wer wird gefördert?

  • Individuelle Förderung: Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen und mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR.
  • Betriebliche Förderung: Unternehmen (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts) mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen) beziehungsweise rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen und mit Sitz oder Niederlassung des Unternehmens ist im Freistaat Sachsen.  Die Teilnehmenden haben zudem ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen und dieTeilnehmenden gehören einer der folgenden Zielgruppen an:
        a)    Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis,
        b)    dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten

 

Was wird gefördert?

Die Förderung der individuell berufsbezogenen Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert, maximal 4.500 €.

 

Weitere Infos und Antragstellung: (individuell) und betrieblich

Sachsen-Anhalt | Zuschuss für die Weiterbildung

Zuschuss für die individuelle berufsbezogene und betriebliche berufsbezogene Weiterbildung

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Selbständige

Was wird gefördert?

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Wie hoch ist die Förderung?

  • bis 90% der anerkannten Ausgaben, bei der individuellen Förderung gilt: maximal 25.000 €, Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze werden nicht gefördert (Jahr 2023: 66.600 Euro)

Weitere Informationen

Bei Fragen zum Programm oder zur Antragstellung wählen Sie bitte die kostenfreie Hotline +49 800/56007-57 der Investitionsbank und/oder unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich und https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell. In der Regel müssen Sie drei Angebote einreichen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne, bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch oder per E-Mail (wellmann@steuerlehrgaenge.de) in Verbindung.

Schleswig-Holstein | Weiterbildungsbonus PRO

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen, die der Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen, dem beruflichen Aufstieg oder dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit dienen. Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Ziel ist es, die Qualifikationen von Beschäftigten zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.

Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein. Nicht gefördert werden u.a. Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts

Voraussetzungen

In Hinblick auf eine Abgrenzung zur Bildungsprämie des Bundes ist der Weiterbildungsbonus nur in folgenden Fällen anwendbar:
 bei Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 €,

  • bei Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 €, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Förderempfängers über 20.000 € (bzw. 40.000 € für Zusammenveranlagte) liegt sowie bei Personen, die bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Erwerbstätigkeit weniger als 15 Stunden/Woche beträgt.

Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden umfassen. Mindestens 10% der Seminarkosten müssen vom Arbeitgeber bzw. vom Freiberufler oder Kleinstunternehmer getragen werden. Bei Förderung eines Beschäftigten muss dieser entweder seinen Wohnsitz oder seine Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein haben. Das Weiterbildungsseminar soll möglichst bei einem Weiterbildungsträger in Schleswig-Holstein stattfinden, ist aber auch in anderen Bundesländern möglich. Die maximale Förderhöhe ist 1.500 €.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Arbeitsmarkt- und Strukturförderung

Fleethörn 29–3
24103 Kiel

Tel. +49 431/990522-22
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

Thüringen | Weiterbildungsscheck

Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) u. a. Vorhaben  der individuellen Weiterbildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Finanziert werden u. a. Weiterbildungsschecks zur individuellen Weiterbildung von Arbeitnehmern.

Antragsberechtigt für Weiterbildungsschecks sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unterhalb 55.000 € (bei gemeinsam Veranlagten unterhalb 110.000 €) liegt.

Voraussetzungen

Der Lehrgang, bei welchem der Weiterbildungsscheck eingelöst werden soll, muss von einem geeigneten Weiterbildungsträger angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dienen.

Art und Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 1.000 € je Weiterbildungsscheck. Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist jährlich möglich.

Antragsverfahren

Arbeitnehmer beantragen einen Weiterbildungsscheck formgebunden vor der verbindlichen Anmeldung zum Weiterbildungsvorhaben bei der


Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH

Warsbergstraße 1
99092 Erfurt

Tel. +49 361/2223-0
Fax +49 361/2223-17

E-Mail: servicecenter@gfaw-thueringen.de
Internet: www.gfaw-thueringen.de

Bildungszeit in Deutschland (ehemals Bildungsurlaub)

Unsere Klausuren- und unsere Crashkurse werden seit Jahren nach §7 des BFG in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen anerkannt. In Hessen kann der Bildungsurlaub mit der Anerkennung aus Rheinland-Pfalz beantragt werden. Für Bayern und Sachsen ist eine Anerkennung leider nicht möglich.

Je nach Bundesland erhalten Sie maximal 10 Tage Bildungsurlaub über einen Zeitraum von 2 Jahren  Bitte beachten Sie, dass Sie in einigen Bundesländer die Übertragung Ihres nicht genutzten Bildungsurlaubs ins kommende Jahr Ihrem Arbeitgeber bis Jahresende anzeigen müssen. In Baden-Württemberg ist die Übertragung nicht möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie den Bildungsurlaub in der Regel bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des ersten Klausurenblocks bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen, da er andernfalls nicht zur Freistellung verpflichtet ist.