Wir bzw. unsere Kooperationspartner und Schwestergesellschaften führen diverse Weiterbildungsveranstaltungen für Fachanwälte im Steuerrecht durch.
Vorgaben nach § 15 FAO
Um den Fachanwaltstitel gem. § 15 Fachanwaltsordnung behalten zu dürfen, muss jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, folgende Auflagen erfüllen:
- Kalenderjährliche hörende - oder dozierende - Teilnahme an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen
- Alternativ: kalenderjährliche wissenschaftliche Veröffentlichung auf seinem Fachgebiet
- Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeit der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein
- Nachweis der durchgängigen Teilnahme
- Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten
Seminare & Angebote
Diese 15 Zeitstunden Weiterbildung können Sie mit allen Seminaren unserer Schwestergesellschaften Akademie für Steuern und Wirtschaft und den Tagesseminaren des IWS Instituts erlangen. Weitere Informationen zum Kursangebot unserer Partner finden Sie unter Weiterbildung.
Zudem bietet unser Kooperationspartner, die ARBER|seminare GmbH, in verschiedenen Städten spezielle Kurse nur für Fachanwälte an: Infos zu Orten, Terminen, eine detaillierte Themenliste und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Internetseite der ARBER|seminare GmbH.
Ihr ganz persönlicher Beratungstermin
Ihnen fehlt noch der Überblick, welche Kurse am besten miteinander kombiniert werden können? Oder Sie haben noch Fragen zu Ihrer individuellen Situation?
Dann empfehlen wir Ihnen einen persönlichen Beratungstermin mit unserem Geschäftsführer Andreas Wellmann.