Wachstumschancengesetz und Kreditzweitmarkt- förderungsgesetz

Die Ampel-Koalition hat ihren Entwurf für ein Kreditzweitmarktförderungsgesetz im Finanzausschuss durch mehrere Änderungsanträge überarbeitet und auf andere Bereiche ausgedehnt, die zuvor im Wachstumschancengesetz enthalten waren. Obwohl der Bundestag das Wachstumschancengesetz bereits verabschiedet hat, ist es im Bundesrat auf Ablehnung gestoßen und wird nun im Vermittlungsausschuss behandelt. Es wird voraussichtlich bis zum Ende des Jahres nicht mehr verabschiedet werden, weshalb die Ampel-Fraktionen nun einige Aspekte vorziehen möchten.

Mit dem überarbeiteten Kreditzweitmarktförderungsgesetz soll unter anderem die Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 gestrichen werden, wie es von der Unionsfraktion aufgrund der praktischen Schwierigkeiten bei der Besteuerung gefordert wurde. Infolgedessen hat die Unionsfraktion diesen und anderen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zugestimmt.

Im Dezember 2022 hat der Bund die Kosten für den Abschlag für Gas und Wärme übernommen, um die Bürger während der damaligen hohen Energiepreise zu entlasten. Ursprünglich sollten diese Hilfen versteuert werden, dies wird nun jedoch nicht mehr der Fall sein.

Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz sieht außerdem vor, die Abgabenordnung und andere Gesetze an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) anzupassen. Im Einkommen- und Körperschaftssteuergesetz (EStG, KStG) werden Änderungen bezüglich der sogenannten Zinsschranke vorgenommen, konkret betrifft dies Paragraf 4h EStG und Paragraf 8aK KStG, die den Vorgaben der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie angepasst werden sollen. Zudem wird im EStG der Begriff "Nettozinsaufwendungen" klargestellt, und es wird festgelegt, dass ein EBITDA-Vortrag nur in den Wirtschaftsjahren möglich ist, in denen die Zinsaufwendungen die Zinserträge nicht übersteigen, sofern ausreichend verrechenbares EBITDA (Paragraf 4h Absatz 1 Satz 2 EStG) vorhanden ist.

Die Ampel-Koalition erwartet durch die steuerlichen Änderungen im Bereich der Zinsschranke jährliche Steuermehreinnahmen in Höhe von etwa 130 Millionen Euro. Die Änderungen werden keine unmittelbaren Auswirkungen auf den bereits bestehenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und die Verwaltung aufgrund der Zinsschranke haben, wie es im Gesetzentwurf erklärt wird.

Der Finanzausschuss beabsichtigt auch, dem Wunsch des Bundesrates nachzukommen, den Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern um zwei Jahre zu verschieben. Ursprünglich war der Starttermin für diese Maßnahme der 1. Januar 2024.

Eine weitere Änderung betrifft die Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer gemäß Paragraf 39 EStG. Die Ampelfraktionen erwarten durch diese Änderung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 250 Millionen Euro, da Beitragsermäßigungen in der Sozialen Pflegeversicherung für Kinder im Lohnsteuerabzugsverfahren entsprechend berücksichtigt werden.

Der Finanzausschuss hat die genannten Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen, während die AfD-Fraktion sich der Stimme enthalten hat. Außerdem wurde ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion zur Eingangsformel des Gesetzes einstimmig angenommen. Diese lautet nun: "Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen."

Drei weitere Änderungsanträge der Ampel-Fraktionen betrafen die Änderung des Pfandbriefgesetzes, des DG-Bank-Umwandlungsgesetzes sowie Erleichterungen für die Kreditdienstleistungsinstitute. Auch diesen hat die Unionsfraktion zugestimmt. Am Ende wurde das Gesetz insgesamt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, während die AfD-Fraktion dagegen gestimmt hat.

Quelle: heute im Bundestag